Der Weg zur Therapie
Ihr Weg zu uns führt sie zunächst zu Ihrem behandelnden Arzt.
Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird daher ärztlich verordnet.
Eine Therapieempfehlung wird dabei meist vom Kinderarzt, Allgemeinarzt oder Facharzt (Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Hals-Nasen-Ohren Arzt, Phoniater etc.) ausgesprochen. Auf Basis der von ihm ausgestellten Heilmittelverordnung für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, kann dann eine logopädische Behandlung stattfinden.
Die logopädische Arbeit unterliegt den Bestimmungen der Heilmittelrichtlinien. Daher tragen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Behandlung. Ab dem 18. Lebensjahr besteht jedoch eine vorgeschriebene Eigenbeteiligung (10% des Rezeptwertes + 10,00€ Verordnungsgebühr), die der erwachsene Patient selber leisten muss. Bei Vorlage eines Befreiungsausweises (bei chronischer Erkrankung, sozialem Härtefall) sind Sie jedoch von der Zuzahlung befreit.
Sobald Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt erhalten haben, setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung. Dies kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax sein. Da die Verordnung nach 28 Tagen ihre Gültigkeit verliert, ist es wichtig schnellstmöglich einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Privat versicherte Patienten sind von dieser Frist nicht betroffen.
Sollte es Ihnen aufgrund einer motorischen Beeinträchtigung oder dergleichen nicht möglich sein, die Praxis eigenständig aufzusuchen, führen wir selbstverständlich nach Absprache mit dem Arzt, auch Hausbesuche im häuslichen Umfeld oder einer Pflegeeinrichtung durch.
Behandelt werden Patienten aller Kassen sowie Privatversicherte.